Was ist Prozessfinanzierung?

Sie haben einen berechtigten Anspruch, jedoch nicht die finanziellen Mittel, um Ihr Recht durchzusetzen? Dann kann eine Prozessfinanzierung die Lösung sein.

Sämtliche Kosten des Verfahrens (ab Vertragsschluss) werden vorfinanziert. Das heißt, der Prozessfinanzierer zahlt die Gebühren des eigenen Anwalts sowie die Gerichtskosten. Außerdem bringt er die Kosten für Gutachten und Sachverständige auf und holt ggf. auch selber Expertenmeinungen ein.

Außerdem übernimmt der Prozessfinanzierer das volle Verlustrisiko, sollte der Rechtsstreit wider Erwarten verloren gehen. Sie müssen nichts zurückzahlen.

Wird der Rechtsstreit gewonnen, erhält der Prozessfinanzierer einen Anteil am erstrittenen Erlös (meist 20-30%). Und zwar lediglich von dem Betrag, der tatsächlich vom Gegner gezahlt wird.

Voraussetzungen für eine Prozessfinanzierung sind:

  • ein Mindeststreitwert von EUR 100.000
  • Bonität des Gegners
  • überwiegende Erfolgsaussichten

Wir von der Deutschen Anwaltssuche arbeiten beim Thema Prozessfinanzierung mit der Allianz ProzessFinanz GmbH zusammen, die wir Ihnen als starken und kompetenten Partner empfehlen.

Wenn Sie Fragen zum Thema Prozessfinanzierung haben, können Sie uns gerne unter unserer kostenlosen Hotline 0800/7000 005 anrufen. Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die Prozessfinanzierung.