Soll ich diesem Anwalt das Mandat erteilen?

Mandat erteilen

Prüfen Sie nach dem Ersttermin sorgfältig ob Sie diesem Anwalt auch wirklich das Mandat erteilen wollen. Sie sind nach der Erstberatung keinesfalls dazu verpflichtet.

Nur wenn Sie überzeugt sind, dass dieser Anwalt Sie kompetent beraten wird, erteilen Sie ihm am Ende der Erstberatung das Mandat.

Nach der Mandatserteilung

Halten Sie Ihren Anwalt immer auf dem aktuellen Informationsstand und lassen Sie Ihm stets relevante Unterlagen und Schriftstücke zukommen.

Wenn sich eine Auseinandersetzung über lange Zeiträume erstreckt, dann kann es nicht schaden gelegentlich bei Ihrem Anwalt nachzufragen wie gerade der aktuelle Verfahrensstand ist und ob Sie selbst etwas zum Fortschritt beitragen können.