Rechtsanwälte sind bei den Gebühren, die Sie Ihnen in Rechnung stellen können, an strenge gesetzliche Vorschriften gebunden.
Die Höhe der gesetzlichen Anwaltskosten richten sich nach dem sogenannten "Gegenstandswert" aber auch ob der Fall außergerichtlich gelöst werden kann oder ob es zu einem Prozess kommt.
Wenn es zu einem Prozess kommt, hängen die Kosten wiederum davon ab über wie viele Instanzen er geht und ob Zeugen vernommen werden müssen.
Schließlich gibt es auch noch unterschiedliche Gebühren, ob das Gerichtsverfahren mit einem Vergleich oder mit einem Urteil endet.
Was sind "gesetzliche Gebühren"?
Die Gebühren, die ein in Deutschland niedergelassener Anwalt für seine Tätigkeit erheben darf, sind gesetzlich geregelt und nach dem sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt.
Wieviel der Anwalt für seine Tätigkeit berechnen darf bzw. muß hängt hierbei von dem ab was er für Sie tatsächlich getan hat. Er kann z.B. konkrete Gebühren verrechnen, wenn er einen Brief schreibt oder wenn er vor Gericht auftritt.
Das gilt bei den so genannten Zivilverfahren, wenn also eine Person eine andere verklagt. Bei Strafsachen, Bußgeldverfahren oder vor dem Verwaltungsgericht - also immer dann, wenn der Staat irgendwie beteiligt ist - gelten andere Regeln.
Wichtige gesetzliche Gebühren für Rechtsanwälte sind z.B.:
- die Beratungsgebühr
- die Verfahrensgebühr
- die Terminsgebühr
- die Einigungsgebühr
Was ist der "Gegenstandswert" und wie hoch ist er in meinem Fall?
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem Gegenstandswert.
Wie hoch die einzelnen Gebühren sind, ist in einer Tabelle nach Gegenstandswert festgelegt.
Wie sich der Gegenstandswert ermittelt, hängt wiederum davon ab worüber man sich streitet:
- bei einer Geldforderung (vor dem Zivilgericht) ist die Höhe der Forderung der Gegenstandswert
- verlangt man eine Sache heraus, so ist deren Verkehrswert der Gegenstandswert.
- Wenn Sie gegen Ihre Kündigung klagen beträgt der Gegenstandswert maximal drei Monatsgehälter
- bei Räumungsklagen liegt der Gegenstandswert in der Regel bei einer Jahresmiete
- bei Mietstreitigkeiten, ist der strittige Mietbetrag der Gegenstandswert, maximal jedoch der Mietbetrag für ein Jahr.
Was kostet es, wenn der Anwalt den Streit ohne Gericht schlichtet?
Für eine außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts fällt grundsätzlich nur eine Gebühr an, die sich nach dem Gegenstandswert richtet. Hinzu können jedoch noch Besprechungsgebühren kommen.
Was kostet eine einmalige Beratung?
Für ein erstes Gespräch (wenn es dabei bleibt) darf der Anwalt einem "Verbraucher" maximal die gesetzlichen Erstberatungsgebühren berechnen. Dabei ist es unerheblich wie lange oder wie kurz dieses Gespräch dauert und ob es eventuell "nur" telefonisch erfolgt ist.
Diese Erstberatungsgebühr wird in jedem Fall fällig, sobald Sie einen Anwalt mit einer Rechtsfrage konfrontieren, auf die er eine Auskunft gibt.
Die Höhe der Erstberatungsgebühr beträgt nach dem RVG maximal 190 €. Diese Höchstgrenze gilt jedoch nur für Verbraucher und nicht für Rechtsfälle aufgrund einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit des Mandanten.
Wenn der Anwalt nach dem Erstgespräch weiter tätig wird, indem er etwa Unterlagen studiert oder Briefe schreibt, dann muß er dafür auch die entsprechenden gesetzlichen Gebühren in Rechnung stellen.
Was ist eine Honorarvereinbarung?
Rechtsanwälte können anstatt über die gesetzlichen Gebühren abzurechnen auch eine sogenannte Honorarvereinbarung mit Ihren Mandanten abschließen.
Bei dieser Honorarvereinbarung kann eine höhere als die gesetzliche Gebühr vereinbart werden. In außergerichtlichen Angelegenheiten können auch Pauschalvergütungen oder Zeitvergütungen vereinbart werden, die niedriger als die gesetzlichen Gebühren wären.
Honorarvereinbarungen werden meist von besonders qualifizierten und spezialisierten Kanzleien abgeschlossen aber auch, wenn der Gegenstandswert (und damit das zu erwartende Honorar) gering sind, die Sache aber voraussichtlich unverhältnismäßig viel Arbeit machen wird.
Auch in Strafverfahren werden häufig Honorarvereinbarungen abgeschlossen, da Strafverfahren für den Anwalt meist sehr zeitaufwändig sind und die gesetzlichen Gebühren hierfür relativ gering sind.
Erfolgsabhängiges Honorar?
Die in den USA häufige Praxis, das Honorar des Anwalts vom Erfolg seiner Arbeit abhängig zu machen, ist in Deutschland ausdrücklich nicht erlaubt.
Ein in Deutschland tätiger Anwalt muß in einer gerichtlichen Angelegenheit immer mindestens die gesetzlichen Gebühren verrechnen. Sie können aber mit dem Rechtsanwalt eine Vereinbarung treffen, dass sich die gesetzlichen Gebühren im Erfolgsfall für Ihn erhöhen.
Wer bezahlt den Anwalt?
Den Anwalt bezahlt prinzipiell erst mal wer Ihn beauftragt.
Die Gesetzgebung sieht jedoch vor, dass am Ende eines Rechtsstreits, die unterlegene Partei die Kosten des gesamten Rechtsstreits zu tragen hat (d.h. auch die Anwaltskosten der anderen Seite).
Bei Klagen vor den Arbeitsgerichten (in der ersten Instanz) hat jedoch jede Partei ihre Anwaltskosten immer selbst zu tragen, egal wer am Ende gewinnt.
Wenn ein Rechtsstreit außergerichtlich (z.B. mit einen Vergleich) beendet wird, dann wird in diesem Vergleich immer auch geregelt, wer die Anwaltskosten zu tragen hat. Meist wird vereinbart, dass jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten trägt. Das kann aber individuell in dem Vergleich ausgehandelt werden.